Ansfried und die Gründung der Abtei im 10. Jahrhundert (kurz)

VomGraf-Ritter ...

Graf Ansfried (geboren um 940) stammte aus einem hochadligen Geschlecht. Er stammte aus einem Gebiet, das damals"Teisterbant" hieß und zwischen den Flüssen Maas und Waal lag. Seine ritterliche Ausbildung erhielt er unter anderem von Erzbischof Bruno von Köln, einem Bruder des römisch-deutschen Königs und späteren Kaisers Otto I. Ansfried besaß Güter in dem großen Gebiet der heutigen südlichen Niederlande und von Nordbelgien. Dort, aber auch anderswo, übte er in jener Zeit im Auftrag von Otto I., dessen Vertrauter er war, seine gräflichen Rechte aus. Um 950 verlieh Otto Ansfried u. a. das Münz- und Marktrecht in Casallum (Kessel oder Kessenich?) (Urkunde Nr. 1). Siehe auch die Themen 2 und 8. 

...zum Bischof gegen seinen Willen

Nach einer militärischen Wanderschaft durch ganz Europa im Dienste Ottos I. gründete Ansfried im Alter von etwa 50 Jahren mit der Erlaubnis seines engen Bekannten, Bischof Notger von Lüttich, die Abtei Thorn. Eine Gründungsurkunde aus dem Jahr 992 zeigt, dass es sich um ein gemeinsames Unternehmen von Ansfried und seiner Ehefrau Hereswind (Hilsondis), Gräfin von Strijen, handelt (Urkunde Nr. 3). Nicht lange nach der Gründung, auf der Rückreise von ihrem Hof in Gilze nach Thorn, erkrankte Hereswind und starb in "Beke" (Hilvarenbeek?).

Als Witwer nimmt Ansfried - widerwillig - das Amt des Bischofs von Utrecht an, das ihm Otto III. 995 anbietet. Er zieht sich als Mönch in sein Klosterstift Heiligenberg (Hohorst) zurück, wo er 1010 in einer Art Heiligenverehrung stirbt.

Ein Frauenkloster: Ohne Männer geht es auch wieder nicht

Nach dem Weggang Ansfrieds hatten die Frauen anscheinend schon früh das Sagen im Kloster. Neben den Frauen lebten aber auch Männer im frühen Kloster. In einer Urkunde von 1102 (Urkunde Nr. 5) ist von "Schwestern und Brüdern" die Rede, und später wurden diese Brüder "Kanoniker" genannt (Urkunde Nr. 6). Siehe auch Thema 3 zu diesem Thema. Aus einem Brief von 1310 an keinen Geringeren als Papst Clemens V. - wobei unklar ist, ob dieses Dokument das Kloster jemals verlassen hat - geht hervor, dass dort zu dieser Zeit nicht weniger als 20 adlige Frauen (Kanonissinnen genannt) wohnten, die von bis zu vier (und später sechs) Priestern oder Kanonikern in der Seelsorge unterstützt wurden. Diese "Schwestern" - später Stiftsdamen genannt - konnten über persönliches Eigentum (z. B. Häuser) verfügen und hatten die Pflicht, nur während der Nacht in einem gemeinsamen Schlafsaal zu übernachten. Viel später (1497) erlaubte Papst Alexander VI. ihnen, die schwarze Klosterkleidung außerhalb des Gottesdienstes abzulegen, so dass sich die Damen standesgemäßer kleiden konnten. 

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