Gerlach und Meerssen

Irgendwann geriet Gerlach in Konflikt mit den Mönchen von Meerssen. Die in der Nähe von Houthem gelegene Residenz von Meerssen war einst Teil der Mitgift der deutschen Königstochter Gerberga (913-984) gewesen. Nach dem Tod ihres Mannes Giselbert II. heiratete Gerberga König Ludwig IV. von Frankreich. In der französischen Königsstadt Reims lernte sie die Benediktinermönche kennen, die sie davon überzeugte, sich in Meerssen niederzulassen. Zu diesem Zweck schenkte sie ihren Wohnsitz in Meerssen den Benediktinern von Reims. Die kirchliche Erlaubnis folgte bald. Im Jahr 1136 erteilte Bischof Albero von Lüttich dem Abt Odo der Remigiusabtei in Reims die Erlaubnis, in Meerssen eine Art Landkapitel mit einem Propst an der Spitze zu gründen, eine Gemeinschaft von Geistlichen, die Kanoniker genannt wurden. Diese Gemeinschaft von Geistlichen kam offenbar nicht gut an und wurde kurz darauf durch Mönche aus Reims ersetzt. Im Jahr 1147 verlieh der Bischof von Lüttich dem Propst das Recht, Pfarrer für die Kirchen der Proosdij in Meerssen, Klimmen und Hulsberg zu ernennen und dort die  Zehnten (Kirchensteuer) einzuziehen. 

So entstand ein zweites religiöses Zentrum im Valkenburger Land, nur einen Steinwurf von Gerlachs Heiligtum in Houthem entfernt. Als die französischen Mönche Gerlach kennenlernten, waren sie von seiner Lebensweise beeindruckt. Viele Gläubige besuchten Gerlach und gaben ihm Spenden. Dies paßte nicht zu den Vorstellungen der Mönche über die Seelsorge und die Verwendung der Einkünfte in dem dem Proosdij zugewiesenen Gebiet, zu dem Houthem gehörte. Gerlach lebte jedoch als Einsiedler nach seiner eigenen Berufung und seinen Idealen. Er wollte sich nicht der Autorität des Propstes von Meerssen unterwerfen. 

Gerlach als Einsiedler.

Die Meerssener Mönche verleumdeten Gerlach daraufhin beim Bischof von Lüttich. Aufgrund der Beschwerden sah sich der Bischof gezwungen, zu intervenieren. Zunächst sprach er sich für das Dekanat aus, entschied aber schließlich zu Gunsten Gerlachs. Sein Heiligtum wurde der Autorität des Dekanats Meerssen entzogen und der Obhut des Abtes und der regulären Kanoniker von Rolduc unterstellt. Gerlach erhielt die Erlaubnis, in einer Kapelle in der Nähe der Eiche heilige Messen abzuhalten, wo er bis zu seinem Tod als Einsiedler lebte. Sein bevorstehender Tod führte zu einem letzten Konflikt mit den Mönchen von Meerssen. Diese weigerten sich, ihm mit den Sterbesakramenten  zu versehen. Schließlich stand er nicht mehr unter ihrer Autorität. Gerlach vertraute jedoch auf Gott und wbekam der Legende nach kurz vor seinem Tod im Jahr 1164 die Sterbesakramente vom heiligen Servaas selbst. 

Oben: Der sterbende Gerlach erhält vom heiligen Servatius das Viaticum und die drei Kreuze, die zum Inhalt des Reliquienschreins gehören (doppelarmiges Jerusalemkreuz und zwei Pilgerkreuze).

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