Probleme mit den Herren van Horne (kurz)

Vormundschaft: Bedrohung statt Schutz‍

Die Vormundschaft über eine Abtei bedeutete, daß die weltlichen Herrscher den Schutz eines solchen religiösen Instituts übernahmen. Das Gegenteil war der Fall, als der Vormund Gerard I., Herr van Horne, im Jahr 1314 im Land Thorn Gewalt gegen Personen und Eigentümer der Abtei Thorn ausübte. Dabei wurde Gerlach van Ubach, ehemaliger Kanoniker in Geertruidenberg, ermordet und Arnold van Thorn, Diener am Hof der Äbtissin, schwer verletzt. Dieser Gerard hatte sich damals unter Verstoß gegen das Landrecht städtisches Land angeeignet. Kurzum: Statt das Land Thorn zu schützen, stellte dieser "Herr" eine Bedrohung für die Bewohner der Abtei und die Bevölkerung im Land dar. Was ging voraus und was folgte?‍

Einw befreiende Vreinbarung

1282 schloß Äbtissin Guda van Rennenberg mit Willem II. van Horne und dessen ältestem Sohn Willem III. ein Abkommen, wonach die Abtei die "beden" (Abgaben) vom Herrn van Horne zurückkaufte (Urkunde Nr. 47). Zuvor hatte es Probleme mit der Einziehung dieser "beden" gegeben, über die ein Schiedsgericht entscheiden mußte (Urkunde Nr. 39). Der jüngste Sohn Gerard kommt nach dem Tod seines Vaters und seines älteren Bruders in den Besitz des Landes van Horne. Unzufrieden mit dem Verkauf der Rechte an der Abtei, versucht er mit allen Mitteln, sie wiederzuerlangen. Dabei wurde auch vor Gewaltanwendung nicht zurückgeschreckt. Dies führte zu jahrelangen Streitigkeiten zwischen diesen Parteien, bei denen die Hilfe der höheren kirchlichen Autorität gesucht wurde.‍

Maßnahmen in einem immer größer werdenden Gebiet

Auf Ersuchen der Äbtissin von Thorn, Margareha van Petersheim, sprach der Offizial von Lüttich als Oberhaupt des kirchlichen Gerichts am 11. Juli 1314 den kirchlichen Bann über Gerard I. von Horne aus. Da Gerard von den Maßnahmen wenig Notiz nahm, beschloß der Offizial einen Monat später, den Bann ein zweites Mal zu verkünden und zu verschärfen. Als das immer noch nicht half, folgten im Dezember desselben Jahres weitere verschärfte Maßnahmen, die in einem größeren Gebiet angewendet wurden. Nachdem auch Papst Johannes XXII. hinzugezogen wird, beugt Gerard - nachdem er sechs Jahre auf der Flucht war - sein Haupt.

Frieden?‍

Am 30. Juli 1320 schließen die beiden Parteien auf dem Friedhof von Elen Frieden. Gerard verspricht daraufhin, alle notwendigen Entschädigungen wegen des Mordes und der Verstümmelung zu leisten. Er wird den Bewohnern des Thorner  Landes  alle unrechtmäßig eingenommenen Gelder zurückzahlen und die unrechtmäßig erworbenen Ländereien an ihre rechtmäßigen Eigentümer zurückgeben. Am 5. August 1320 billigte Adolf van der Mark, Bischof von Lüttich, den Friedensvertrag. Doch damit war die unrühmliche Geschichte noch nicht zu Ende.

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