Sint-Gerlach als katholische Enklave im 17. und 18. Jahrhundert
Im 17. Jahrhundert wollten die Bevölkerung und der Adel in den drei so genannten Landen van Overmaze im Hügelland (Valkenburg, Dalhem und 's-Hertogenrade) unter spanischer Herrschaft katholisch bleiben. Versuche der holländischen Verwaltung während der Besetzung des Gebiets nach 1632, dies zu ändern, beispielsweise durch die Übernahme von Kirchen und das Verbot von Prozessionen und Pilgerfahrten, blieben erfolglos. Spanien und die Republik der Vereinigten Niederlande konnten sich im Frieden von Munster 1648 nicht über das Hügelland einigen. Der Achtzigjährige Krieg dauerte daher für das Hügelland weitere 13 Jahre, bis 1661 mit dem Partagetraktat eine Teilung der Landen van Overmaze vereinbart wurde.
Partagetraktat
Adriaen de Groot III, Herr van Strucht, vertrat das Land Valkenburg bei den Verhandlungen. Zusammen mit Abt Lamberti van Rolduc, der das Land Hertogenrade vertrat, und Abt Ranst van Valdieu, der das Land Dalhem vertrat, reisten sie nach Den Haag, wo sie mit dem spanischen Botschafter Gamarra die spanische Delegation bildeten. Sie wollten die Klöster und Burgen des Adels unter dem König von Spanien und die Religionsfreiheit in dem Gebiet, das an Holland fallen würde, erhalten. Dafür waren sie bereit, auf das Gebiet um Maastricht und die von holländischen Truppen besetzten Schlösser in Valkenburg, Dalhem und 's-Hertogenrade zu verzichten.
Erst im Dezember 1661 wurde mit dem Partagevertrag eine Teilung vereinbart. Die Landen von 's-Hertogenrade, Dalhem und Valkenburg wurden in einen niederländischen und einen spanischen Teil aufgeteilt. Dies führte zu einer Verdoppelung der Verwaltung. Die Städte Valkenburg, Heerlen und Dalhem blieben in staatlicher (holländischer) Hand. Die katholischen Kirchen in Valkenburg und Houthem mußten für Protestanten geöffnet werden, obwohl es in dem Gebiet kaum Protestanten gab. Im weiteren Verlauf des 17. Jahrhunderts kam es zu einer gemeinsamen Nutzung der Kirchen ("Simultaneum") in der Region Holland, die bis ins 19.Jahrhundert dauerte.
Im 17. und 18. Jahrhundert musste die überwiegend katholische Bevölkerung in den unter holländischer Verwaltung stehenden Territorien in spanische und sogenannte freie herrschaftliche Gebiete ausweichen, um dort katholische Gottesdienste abzuhalten. Obwohl die Stadt Valkenburg und ihre Umgebung holländisch wurden, blieb das Kloster Sint-Gerlach dank der Bemühungen der Priorin Hoen van Cartils katholisch. Ihr Geburtshaus, das Schloss Schaloen und die Umgebung blieben ebenfalls katholisch. Zu dieser Umgebung gehörte auch das Gebiet von Adriaen de Groot III um Strucht.
Die katholische Enklave von Sint-Gerlach
Durch die Lobbyarbeit von Adriaen de Groot und seinem Nachbarn auf Schloß Schaloen, dem Ritter Hoen van Cartils, konnte Sint Gerlach als katholische Enklave des spanischen Land van Valkenburg erhalten werden. Die Schwester von Hoen van Cartiels, Agnes Hoen van Cartils, war Priorin der Damenabtei Sint-Gerlach. Die Familie Hoen van Cartils setzte sich auch in der Folgezeit für die katholische Sache ein. In ihrem Auftrag wurden beispielsweise die Drei Statuen in Schaloen errichtet (1739) und das Jagdhaus auf dem Schaelsberg in eine Einsiedelei umgewandelt (1688). Über die Wiesen der Geul (Göl) verlief ein Weg zwischen Sint Gerlach und Schaloen, so daß Agnes und Johan Reinier Hoen van Cartils und Adriaen de Groot ungehindert zwischen Sint Gerlach, Schloß Schaloen (wo die Familie Hoen van Cartils wohnte) und Oud-Valkenburg reisen konnten.
Die drei Figuren auf Schloss Schaloen
Oben: das spanische Gebiet von Sint-Gerlach (Quadrat oben links) und das spanische Gebiet von Oud-Valkenburg (Vieux Fauquemont) sind umrandet. Die den Staatse Nederlanden zugeordnete Stadt Valkenburg liegt zwischen den beiden Gebieten.
Sint-Gerlach wurde so zu einer der spanischen katholischen Enklaven im Land Valkenburg. Trotz ihrer Notlage als Enklave gelang es der Priorin Agnes Hoen von Cartils, das Interesse der adligen Damen aus der Umgebung am klösterlichen Leben aufrechtzuerhalten. Die kleine spanische Enklave Sint-Gerlach war von einer Mauer umgeben, von der noch Teile in der Onderstestraat erhalten sind. Durch Tore in der Mauer und in der Klosterkirche konnten die Pilger weiterhin Sint-Gerlach besuchen. Die Pachthöfe von Sint-Gerlach befanden sich jedoch im staatlichen (holländischen) Teil des Landes Valkenburg und unterstanden der staatlichen (holländischen) Verwaltung.
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