Der Kontext der Klostergründungen im Deutschen Reich
Karl der Große und seine Nachfolger regierten ihr Reich mit Hilfe der Feudalherren. Im Laufe des 11. Jahrhunderts wurde ihnen bewusst, dass die Ausweitung der Lehensherrschaft – die Feudalisierung – zu einer Aushöhlung ihrer Macht führte. Infolgedessen verloren sie die direkte Kontrolle über ihre Gebiete zugunsten der Feudalherren.

„Dieses Bestreben führte unter anderem zur Entstehung von Grundbesitzgebieten“
Während Lehen ursprünglich nach dem Tod des Lehnsmannes an den Kaiser als Lehnsherrn zurückfielen, untergrub der Wunsch der Lehnsleute, Lehen innerhalb ihrer Familien vererbbar zu machen, die kaiserliche Macht. Dieses Bestreben führte unter anderem zur Entstehung von herrschaftlichen Gebieten wie dem Gut Valkenburg, in denen der Kaiser immer weniger Mitspracherecht hatte. Hier entstanden die Herrschaften des Spätmittelalters, wie die Herzogtümer Brabant, Gelre, Gulik und Limburg.

Der deutsche Kaiser Otto III. (983–1002) glaubte, eine Lösung für dieses Problem gefunden zu haben, indem er Bischöfen und Äbten weltliche Macht übertrug, da das Zölibat aufgrund fehlender Nachkommen die Gründung von Dynastien zu verhindern schien.
Seitdem legten er und seine Nachfolger jedoch mehr Wert auf die administrativen Fähigkeiten als auf die geistliche Führung von Bischöfen und Äbten. Diese kaiserliche Ernennungspolitik führte zum sogenannten Investiturstreit, einem Konflikt mit Papst Gregor VII. (1073–1085) um die Ernennungsrechte für hochrangige Geistliche, die neben kirchlicher Macht auch weltliche Macht ausübten, und der bis zum Wormser Konvent (1122) andauerte.
Im Jahr 985 ernannte Kaiser Otto III. als Erster den Lütticher Bischof Notgerus (972–1008) zum Reichsherrn. Damit legte er den Grundstein für das Fürstentum Lüttich. Für den Klerus im Gebiet zwischen Maas und Rhein bedeutete die kaiserliche Gönnerschaft, dass er im Investiturstreit eher auf der Seite des Kaisers als auf der des Papstes stand.
Diese Konstruktion wurde später von den Lehnsherren des Kaisers nachgeahmt, die ebenfalls Teile ihrer territorialen Macht sichern wollten, indem sie Äbten und Klöstern Lehensrechte gewährten, wie beispielsweise die Herren von Heinsberg und Valkenburg, die daraufhin das Kloster Houthem-St. Gerlach (1201) gründeten. Durch die Gründung solcher Klöster brachten die lokalen Adligen ihr Bewusstsein zum Ausdruck, dass sie in der Lage waren, Macht autonom auszuüben. So trugen die Klöster und Kapitel, die sie in den ersten Jahrzehnten des 12. Jahrhunderts gründeten, dazu bei, ihre territoriale Macht zu definieren und zu festigen.
Mit der Gründung solcher Klöster verfolgten die regionalen Herrscher ein doppeltes Ziel. Einerseits wollten sie einen Teil ihrer weltlichen Macht sichern, andererseits versuchten sie, sich ihren Platz im Jenseits zu sichern, indem sie das Lesen von Messen und Ähnliches für ihr Seelenheil zur Bedingung ihrer Schenkung machten. Sie fungierten selbst als Advocatus – Schutzherr – des Klosters. Zudem überwachten sie den täglichen Betrieb des Klosters, indem sie einen Propst ernannten, der dafür sorgte, dass die weltlichen Rechte, mit denen die Stifter das Kloster ausgestattet hatten, gewahrt blieben. Die geistliche Leitung überließen sie dem Prior oder Abt.
Im Laufe der Zeit erlangten Klöster, wie das Norbertinerstift Houthem-St.-Gerlach, allerlei zusätzliche Rechte, meist in Form von Geld- und Sachspenden, durch die die Stifter versuchten, sich ihr Seelenheil zu sichern. Diese wurden in Urkunden festgehalten, in denen die Bedingungen der Schenkung festgehalten wurden.
„Im Laufe der Zeit erlangten Klöster wie das Norbertinerkloster Houthem-St. Gerlach allerlei zusätzliche Rechte.“
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